Steuer Deutschland


Für meine deutschen Vertragspartner möchte ich darauf hinweisen, dass es durch das Jahressteuergesetz 2009 eine eindeutige Rechtslage gibt.
In meinen Verträgen mit den Veranstaltern sind alle Steuern inkludiert, vor allem die Ausländersteuer nach § 50 a. Von der Umsatzsteuer sind wir befreit.

 

Dabei ist es für das Verständnis der Finanzämter wichtig zu wissen, dass meine Tourneen nur zum Zwecke einer Tournee produziert werden und sich darum auch ausschließlich über diese Tournee amortisieren. Daraus folgt, dass alle Produktionskosten/Honorare und Transportkosten unmittelbare Kosten sind, die abgesetzt werden können. Tournee Theater Thomas Stroux GmbH führt bei jeder Produktion eine Kostenaufstellung mit sich (wird auch online gestellt), die der Veranstalter beim Finanzamt zusammen mit der entsprechenden Steueranmeldung geltend macht. Bei dieser Besteuerung auf der 1. Ebene hat das  Tournee Theater Thomas Stroux GmbH den jeweils gültigen Körperschaftssteuersatz vom Gewinn zu zahlen – wie jedes deutsche Unternehmen auch. Ein solcher steuerpflichtiger Gewinn ist im Normalfall nur sehr gering.


Die Ausländersteuer aller dazu verpflichteten Kollegen (Besteuerung auf der 2. Ebene) wird vom Tournee Theater Thomas Stroux GmbH bei der 1. deutschen Stadt im jeweiligen Kalenderjahr / Quartal für alle weiteren Städte in diesem Kalenderjahr angemeldet und entrichtet.


Sollte aber ein Finanzamt – unerwartet und möglicherweise aus Unkenntnis – den Steuersatz auf die gesamte Vertragssumme anwenden wollen, so bitte ich uns bereits vor der Steueranmeldung zu informieren (dieser Steuersatz ist seit 1.1.2008 15 Prozent + Soli).


Darüber hinaus enthalten unsere Verträge immer eine Sicherstellungsklausel, die die deutschen Veranstalter auch im Falle ungerechtfertigter Forderungen eines Finanzamtes schützt. In der Folge übernimmt DER GRÜNE WAGEN alle Verhandlungen mit dem jeweiligen Finanzamt.
Es können also dem Veranstalter weder zusätzliche Kosten, noch zusätzliche Arbeit entstehen!

 

Diese Vorgangsweise wurde vom Justiziar der INTHEGA, Ulrich Poser, in rechtlicher Hinsicht geprüft und grundsätzlich für richtig befunden. RA Poser steht allen INTHEGA-Mitgliedern bei Fragen gern zur Verfügung.