Für meine deutschen Vertragspartner möchte ich darauf hinweisen, dass es durch das Jahressteuergesetz 2009 eine eindeutige Rechtslage gibt.
Dabei ist es für das Verständnis der Finanzämter wichtig zu wissen, dass meine Tourneen nur zum Zwecke einer Tournee produziert werden und sich darum auch ausschließlich über diese Tournee amortisieren. Daraus folgt, dass alle Produktionskosten/Honorare und Transportkosten unmittelbare Kosten sind, die abgesetzt werden können. Der Veranstalter kann diese Kosten beim Finanzamt für DEN GRÜNEN WAGEN geltend
machen – mit einer entsprechenden Kostenaufstellung DES GRÜNEN WAGENS.
Bei dieser Besteuerung auf der 1. Ebene hat DER GRÜNE WAGEN den jeweils gültigen Körperschaftssteuersatz vom Gewinn zu zahlen – wie jedes deutsche Unternehmen auch. Ein solcher steuerpflichtiger Gewinn existiert im Normalfall nicht – oder er ist nur sehr gering.
Die Ausländersteuer aller dazu verpflichteten Kollegen (Besteuerung auf der 2. Ebene) wird vom GRÜNEN WAGEN bei der 1. deutschen Stadt im jeweiligen Kalenderjahr / Quartal für alle weiteren Städte in diesem Kalenderjahr angemeldet und entrichtet.
Sollte ein Finanzamt – unerwartet und möglicherweise aus Unkenntnis – den Steuersatz auf die gesamte Vertragssumme anwenden wollen, so bitte ich uns bereits vor der Steueranmeldung zu informieren (dieser Steuersatz ist seit 1.1.2008 15 Prozent + Soli).
Die Veranstalter sind nicht verpflichtet, eine Steueranmeldung für den Gesamtentgelt an Vergütungsempfänger aus einem anderen EU-Land vorzunehmen.
Trotzdem enthalten unsere Verträge immer eine Sicherstellungsklausel , die die deutschen Veranstalter auch im Falle ungerechtfertigter Forderungen eines Finanzamtes schützt. In der Folge übernimmt DER GRÜNE WAGEN alle Verhandlungen mit dem jeweiligen Finanzamt.